Corporate Social Responsibility

PREBENA Verhaltenskodex

1. Präambel

Ethisches und nachhaltiges Verhalten zählen seit Gründung zu den Werten der PREBENA. Mit dem PREBENA-Verhaltenskodex dokumentieren wir auf freiwilliger Basis, dass wir die globalen Anforderungen an ethisches, moralisches Verhalten ebenso achten wie die Einhaltung von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen (Compliance Vorschriften) sowie selbstverständlich die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in unseren Geschäftsgebieten. Wir sind überzeugt, dass die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Grundsätze wesentlich zum nachhaltigen Wirtschaften beiträgt und die PREBENA ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird.

 

2. Allgemeine Vorschriften und Regeln

 

2.1. Geltungsbereich

Der PREBENA-Verhaltenskodex ist für alle Gesellschaften und Mitarbeiter(-innen) bindend. Es wird in diesem Geltungsbereich in regelmäßigen Abständen darüber informiert und die Unternehmensleitung achtet auf die Einhaltung.

 

2.2. Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Normen

PREBENA achtet die jeweils geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen der jeweiligen Länder, in der sie tätig ist. Ehrbares, integres Verhalten kennzeichnen den geschäftlichen Umgang sowie die Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen. Rechtschaffenheit und die Einhaltung der Menschenwürde sind oberstes Gebot.

 

3. Verantwortlicher Umgang mit Informationen und Daten

 

3.1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

PREBENA verpflichtet sich, alle Informationen, die direkt oder indirekt im Rahmen einer Zusammenarbeit erlangt wurden, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit gemeinsamen Projekten und abgestimmter Verwendung zu nutzen. PREBENA sichert zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Diese Anforderung wird auch an die Geschäftspartner der PREBENA gestellt.

 

3.2. Datenschutz

Die Einhaltung der DSGVO – Datenschutzgrundverordnung ist fester Bestandteil des Umgangs mit Kunden und Lieferanten sowie natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. PREBENA erwartet ebenfalls von allen Geschäftspartnern, dass die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden.

 

4. Ethische Verantwortung für Mitarbeiter(innen) und Umwelt

4.1. Menschenrechte und Menschenwürde

PREBENA bekennt sich zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. Alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Bildungsstand oder Herkunft werden mit Würde behandelt. PREBENA legt großen Wert auf ein absolutes Diskriminierungsverbot und versucht vorbildlich für unsere Gesellschaft zu sein. Jegliche Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt wird missbilligt. Das Recht auf Meinungsfreiheit wird geachtet und die Privatsphäre gewahrt. Auch im Falle disziplinarischer Maßnahmen sind die Betroffenen mit Würde und Respekt zu behandeln. Geltende Gesetze und nationale Normen werden in diesem Zusammenhang stets eingehalten.

 

4.2. Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Kinderarbeit und jegliche weitere Form der Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen werden abgelehnt sowie die einschlägigen Gesetze eingehalten. Alle Formen der Zwangsarbeit, der Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit werden strikt abgelehnt. Beschäftigte dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. PREBENA erwartet ebenfalls von seinen Geschäftspartnern, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit einzuhalten.

 

4.3. Arbeitszeit

PREBENA verpflichtet sich, die jeweils geltenden nationalen Vorschriften zu Arbeitszeiten einzuhalten und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Allen Beschäftigten steht mind. ein freier Arbeitstag in der Woche zur Verfügung sowie ein angemessener Jahresurlaub. Generell sind alle Anforderungen aus dem Arbeitszeitgesetz sowie des Urlaubszeitgesetzes zu erfüllen.

 

4.4. Entlohnung

Alle Beschäftigten sollen für Ihre Beschäftigung einen angemessenen Lohn erhalten, der auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (Bar, Überweisung, Scheck) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen. Die jeweiligen Arbeitnehmerrechte eines Landes werden respektiert.

 

4.5. Sicherheit und Gesundheit

PREBENA bekennt sich dazu, dass alle nach aktuellem Stand bekannten Gesetze in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz eingehalten werden. Allen Mitarbeitern sind geeignete Arbeitsmittel zur Ausführung Ihrer Tätigkeit zur Verfügung zu stellen sowie alle notwendigen Informationen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. Alle Beschäftigten werden ausreichend hinsichtlich des innerbetrieblichen Brandschutzes, der Arbeitssicherheitsvorschriften und sowie dem Umgang mit Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen informiert.

 

4.6. Umweltschutz

PREBENA achtet auf die Umwelt. Eingesetzte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sollen nicht verschwendet werden, eine umweltschonende Produktion wird stets ebenso angestrebt wie die Vermeidung von Abfall. Mit allen natürlichen Ressourcen geht die PREBENA verantwortungsvoll um.

 

5. Einhaltung von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen

 

5.1. Kartellrecht

PREBENA verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, wie insbesondere das Kartellrecht werden eingehalten. Preis- oder Konditionenabsprachen sowie sonstige Absprachen über Verkaufsgebiete oder Kunden widersprechen den Grundsätzen der PREBENA.

 

5.2. Korruption

PREBENA lehnt Bestechung und Korruption strikt ab und toleriert ein solches Verhalten auch nicht. Alle Mitarbeiter(-innen) sind ersucht darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten entstehen. Es dürfen keine Geschenke angenommen werden, welche der persönlichen Bereicherung dienen und/oder geschäftliche Entscheidungen beeinflussen. Zuwiderhandlungen werden arbeitsrechtlich geahndet. Geschenke im Rahmen der Sitte und Höflichkeit in einem Land sind zulässig, sofern keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen.

 

6. Intranet / Veröffentlichung

Der Inhalt des PREBENA-Verhaltenskodex (Code of Conduct) ist für jeden Mitarbeiter der PREBENA Gruppe frei zugänglich und kann jederzeit unter www.prebena.de von der PREBENA-Homepage heruntergeladen werden. Der „Code of Conduct“ gilt als verbindlicher Leitfaden zum Umgang mit allen genannten Themenbereichen. Zusätzlich werden allen neuen Mitarbeitern die Regularien des PREBENA-Verhaltenskodex in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.